Fremdverwaltung |
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| Wir übernehmen die Verwaltung für Häuser der Gesellschafterkommunenim Rahmen eines Hausverwaltungsvertrages. Dieser regelt die Aufgaben, die Sie uns übertragen. Im allgemeinen übernehmen wir im Rahmen eines Hausverwaltungsvertrages jeglichen Geschäftsverkehr mit den Mietern, die Überwachung der Zahlungseingänge und die Mietschuldnerverwaltung. Wir führen ein Bankkonto für Ihr Grundstück; so dass Sie sich um laufende Zahlungen an öffentliche Versorgungsträger nicht kümmern brauchen. Die Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Abrechnungsdienst. Wir vergeben und überwachen die Reparaturaufträge. Den Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden führen wir für Sie und vertreten Sie gegenüber Versicherungsgesellschaften. | |||||||
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Beiersdorfer Straße 10, Uebigau